Familienangehörige im Betrieb- IHK zu Dortmund

Familienangehörige Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Das Strafrecht sieht bei der Definition von Angehörigen besondere Regelungen vor. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) werden neben den oben genannten auch Verlobte und Personen, die „in gerader Linie verwandt oder verschwägert“ sind, als Angehörige bezeichnet. Das betrifft vor allem das Zeugnisverweigerungsrecht und mögliche Strafmilderungen. Schwiegereltern und Stiefkinder zählen in vielen juristischen Kontexten ebenfalls zu den Angehörigen. Schwiegereltern können etwa bei Pflegeverträgen relevant werden. […]